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Die Gedenkstätte für die standrechtlich Erschossenen
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Zirka 5.000 Freiheitskämpfer hatten sich letztlich in der Rastatter Festung verschanzt. Nach dreiwöchiger Belagerung durch preußische Truppen
kapitulierten sie schließlich am 23. Juli 1849; sie wurden in die Rastatter Kasematten eingesperrt.
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Bereits am 27. Juli wurden auf Drängen des preußischen Militärs in Mannheim, Freiburg und Rastatt Standgerichte eingerichtet.
Hauptankläger waren preußische Militärs; das badische Kriegsministerium hatte ein förmliches Genehmigungs- und Revisionsrecht.
Die Standgerichte fungierten bis zum 27. Oktober 1849. Innerhalb dieser Zeit fällten sie 28 Todesurteile
(19 in Rastatt, 6 in Mannheim und 3 in Freiburg) sowie 62 Urteile mit hoher Zuchthausstrafe.
Zusätzlich gab es vier Todesurteile, die jedoch nicht vollstreckt wurden. Darunter war der Rastatter Parlamentär Otto von Corvin,
dem der preußische General von der Gröben bei den Übergabeverhandlungen entsprechende Zusage gemacht hatte.
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In Rastatt tagte das Standgericht im Ahnensaal des Rastatter Schlosses.
Das Rastatter Standgericht sprach 26 Zuchthausstrafen und 21 Todesurteile aus, wovon 19 vollstreckt wurden.
Die Verurteilten wurden im trockenen Festungsgraben beim heutigen Hasenwäldchen erschossen und ohne Sarg und Namenstafel
auf dem nahegelegenen alten Friedhof von Rastatt verscharrt. Keine Erinnerung an sie sollte bleiben.
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Alles Bemühen, den Toten ihre Würde zurückzugeben, scheiterte zunächst.
Erst 1874 wurden die Ruhestätten der einzelnen Erschossenen ausgemacht und immerhin mit Blechschildern,
auf denen Name und Todestag vermerkt waren, versehen. Das bereits gefertigte Grabdenkmal
in Form eines 6,5 m hohen Obelisken aus blaurotem Sandstein durfte nicht errichtet werden;
es diente letztlich als Grimmelshausen-Denkmal in Renchen.
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In Reaktion auf eine Initiative kam 1893/94 Bewegung in die Angelegenheit, wie ein Schriftstück von 1894 zeigt.
Der Gemeinderat genehmigte, dass die sterblichen Überreste in einem Sammelgrab untergebracht und
dass ein Grabmal errichtet werden dürfe; jede politische Kundgebung habe jedoch zu unterbleiben.
Auch das großherzogliche Ministerium des Innern genehmigte 1895 die Errichtung eines gemeinsamen Grabsteins,
der nur Namen und Todestag tragen dürfe.
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Am 24. April 1895 wurden die Überreste der Erschossenen in ein gemeinsames Grab umgebettet.
Der Gedenkstein aus Granit wurde erst in späteren Jahren ohne Feierlichkeit aufgestellt.
Der Schlusspassus wurde 1919 hinzugefügt.
1947 wurde der Gedenkstein von seinem bisherigen Ort etwa 30 Meter an seinen heutigen Standort versetzt.
Die vorgefundenen Überreste wurden in einer Urne unmittelbar vor dem Stein in die Erde versenkt.
Zuständig für Erhalt und Pflege der Grab- und Gedächtnisstätte ist heute der Landkreis Rastatt.
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Inschrift auf dem Gedenkstein
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Ruhestätte
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der im Jahre 1849 in Rastatt standrechtlich erschossenen Freiheitskämpfer
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Am 7. August: |
ELSENHANS ERNST, Literat von Feuerbach
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Am 8. August: |
v. BIEDENFELD ERNST, Major von Bühl
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Am 11. August: |
HEILIG KONRAD, Art. Wachtmeister von Pfullendorf
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TIEDEMANN GUSTAV, N.-Offizier von Landshut
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Am 17. August: |
BÖHNING GEORG, Offizier von Wiesbaden
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Am 25. August: |
LENZINGER KONRAD, Corporal d. Art. Von Dunlheim
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EMNIEWSKY THEOPH., pol. Offizier von Wodzierady
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ZENTHOFER PHILIPP, Soldat von Mannheim
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Am 3. September: |
JACOBI KARL, Schreiner von Mannheim
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Am 12. September: |
SCHADE LUDWIG, P. Soldat von Karlsruhe
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Am 15. September: |
COUNIS ANDREAS, Dragoner von Pforzheim
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Am 22. September: |
GÜNTHARD JOSEF, Soldat von Konstanz
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JÄGER PETER, Soldat von Assamstadt
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Am 4. Oktober: |
BAUER Gottfried, Pionier von Gissigheim
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Am 8. Oktober: |
KILMARX JOSEF, Feldwebel von Rastatt
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KOHLENBECKER LUDWIG, Soldat von Karlsruhe
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Am 20. Oktober: |
BERNIGAU KARL, fr. Leutnant von Mühlhausen
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JANSEN JOSEF, Geometer von Kökln a. Rh
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SCHRADER FRIEDR. WILHELM, pr. Art. von Mansfeld
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Den Opfern des Unverstandes und der Willkür
Den Kämpfern für Freiheit und Recht
Den Toten die Lebenden
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Gewidmet 1899 von Sozialdemokraten und
Demokraten aus Deutschland und Amerika
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Links und Literatur
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• Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte
• Hermann Kraemer: Das Denkmal für die standrechtlich Erschossenen, Heimatbuch des Landkreises Rastatt 1/74, S. 143-148
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