|
Artenschutz - Fauna und Flora in der Rheinniederung
|
|
Naturschutz ist eine Kombination aus Gebietsschutz und Artenschutz. In dieser Rubrik steht der Aspekt des Artenschutzes im Vordergrund.
|
|
Was ist eigentlich eine Art?
|
|
Damit die Menschen bei der Vielfalt in der Natur noch durchblicken, haben sich die Biologen ein hierarchisches Schema ausgedacht.
Auf der untersten Stufe steht die Art. Sie ist die Grundeinheit der "biologischen Systematik".
In ihr werden alle Lebewesen zusammengefasst, die sich untereinander vermehren können.
Von unten nach oben kommen nach der Art, die Gattung, die Familie, die Ordnung, die Klasse und der Stamm.
Und daüber gibt es die Reiche: das Tier-, das Pflanzen- und das Pilzreich.
Niemand weiß, wieviele Arten auf der Erde leben, 15 Millionen, 20 Millionen? Wissenschaftler kennen bisher nur rund 2 Millionen Arten.
Die Artenvielfalt nimmt jedoch weltweit kontinuierlich ab. Nach Schätzungen sterben täglich über hundert Arten aus.
|
|
Internationale Konferenzen und Abkommen zum Schutz der Arten
|
|
• Stockholm ⁄ Schweden - 1972
|
|
Vom 5. bis 16. Juni 1972 fand in Stockholm eine UNO-Konferenz über die menschliche Umwelt statt.
Die Konferenz gilt als Ausgangpunkt einer Politik der "nachhaltigen Entwicklung". In Erinnerung an diese Konferenz
gilt der 5. Juni als "Internationaler Tag der Umwelt".
|
|
• Washingtoner Artenschutzübereinkommen - 1973
|
|
Das Washingtoner Artenschutzabkommen wurde am 3. März 1973 zunächst durch 10 Staaten unterzeichnet. Deutschland unterzeichnete 1976.
Inzwischen sind es über 170 Staaten. Ziel des "Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen" (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES) war die Kontrolle
bzw. das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten. In Erinnerung an dieses Abkommen wird jedes Jahr der 3. März
als "Tag des Artenschutzes" begangen.
|
|
• Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Rio de Janeiro ⁄ Brasilien - 1992
|
|
Die Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist ein auf der UN-Konferenz
zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro ausgehandeltes internationales Vertragswerk.
Die UN-Konvention hat drei gleichwerige und sich ergänzende Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, deren nachhaltige Nutzung
und die gerechte Aufteilung der Nutzung genetischer Naturressourcen.
Fast 200 Staaten sind dem Abkommen bisher beigetreten.
Im Deutschen werden die Begriffe Biodiversität und Artenvielfalt oft synonym verwendet.
Die Artenvielfalt ist jedoch ein Teil der Biodiversität oder biologischen Vielfalt. Die Biodiversität umfasst neben der Vielfalt der Arten
auch die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme.
So wird z.B. auch der "Internationale Tag der Biodiversität" (22. Mai) im deutschen Sprachraum vielfach unrichtigerweise
als Internationaler Tag der Artenvielfalt bezeichnet.
|
|
• Cartagena-Protokoll - 2003
|
|
Das nach dem Verhandlungsort Cartagena ⁄ Kolumbien benannte internationale Abkommen trat am 11. September 2003 in Kraft.
Es regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.
|
|
Europäische Richtlinien
|
|
• FFH-Richtlinie (1992) und Vogelschutzrichtlinie (1979)
|
|
Die FFH-Richtlinie ist ein Abkommen der Europäischen Union zur Erhaltung der europäischen biologischen Vielfalt.
Sie gilt seit 1992 und soll gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensräume schützen.
Zusammen mit der bereits 1979 in Kraft getretenen Vogelschutzrichtlinie soll sie ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten schaffen
(Natura 2000).
|
|
Nationale Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen
|
|
• Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
|
|
Ende 2007 ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat ihre "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt"
verabschiedet. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten,
die Präzisierung der guten fachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Abkopplung
des nationalen Wirtschaftswachstums vom Flächenverbrauch.
|
|
• Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und Ausweisung der Natura 2000-Gebiete
|
|
FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind bindendes europäisches Recht und müssen von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden.
Entsprechende Schutzgebiete waren der EU zu melden.
|
|
Artenschutz in der Rheinniederung
|
|
Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie listen gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensräume auf.
Aufgabe des Regierungspräsidiums Karlsruhe war es, diese Richtlinien auf die Rheinniederung zwischen Rastatt und Karlsruhe anzuwenden
und spezifische Tiere, Pflanzen und Lebensräume zu benennen (s. Gebietssteckbrief).
Ein Managementplan und entsprechende Maßnahmen sollen dazu beitragen, auch hier die Artenvielfalt zu erhalten.
|
|
Was sind die "Roten Listen"?
|
|
Die Herausgabe der "Roten Liste" erfolgt durch die "International Union for Conservation of Nature and Natural Resources"
(IUCN, deutsch: Weltnaturschutzunion). Die IUCN wurde am 5. Oktober 1948 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Gland in der Schweiz.
Seit 1963 führt bzw. seit 1966 veröffentlicht die IUCN die internationale "Rote Liste" gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Dabei unterscheidet
sie folgende Gefährdungsstufen:
- Extinct (ausgestorben)
- Extinct in the Wild (in freier Wildbahn ausgestorben)
- Critically Endangered (vom Austerben bedroht)
- Endangered (stark gefährdet)
- Vulnerable (gefährdet)
- Near Threatened (gering gefährdet)
- Least Concern (nicht gefährdet)
- Data Deficient (keine ausreichenden Daten)
- Not Evaluated (nicht eingestuft)
|
Die einzelnen Staaten geben entsprechende "Rote Listen" heraus. In Deutschland wird die nationale "Rote Liste"
vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Auch für die einzelnen Bundesländer gibt es "Rote Listen".
|
|
Links
|
|
Bundesamt für Naturschutz: Steckbriefe der Natura 2000 Gebiete (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete)
Bundesamt für Naturschutz: Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
Bundesamt für Naturschutz: Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie
|
|