Am Lichtenwörth
     NaturFreunde Rastatt Portal Rhein Nebengewässer Auen Schutzgebiete Fauna & Flora Nachhaltigkeit Weiteres Kontakt

 
Typen und Arten in D u. BW
Lebensraumtypen (FFH I)
Arten (FFH Anhang II)
Arten (FFH Anhang IV)
Vogelarten (SPA)
---------------------------------
Europäische Wildrebe
Orchideen der Rheinauen
Faszination Vogelzug
Schmetterlinge
Libellen
Käfer
Zweiflügler (Fliegen⁄Mücken)
Invasive gebietsfremde Arten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Artenschutz - Fauna und Flora in der Rheinniederung
 
Naturschutz ist eine Kombination aus Gebietsschutz und Artenschutz. In dieser Rubrik steht der Aspekt des Artenschutzes im Vordergrund.
 
Was ist eigentlich eine Art?
 
Damit die Menschen bei der Vielfalt in der Natur noch durchblicken, haben sich die Biologen ein hierarchisches Schema ausgedacht. Auf der untersten Stufe steht die Art. Sie ist die Grundeinheit der "biologischen Systematik". In ihr werden alle Lebewesen zusammengefasst, die sich untereinander vermehren können. Von unten nach oben kommen nach der Art, die Gattung, die Familie, die Ordnung, die Klasse und der Stamm. Und daüber gibt es die Reiche: das Tier-, das Pflanzen- und das Pilzreich.

Niemand weiß, wieviele Arten auf der Erde leben, 15 Millionen, 20 Millionen? Wissenschaftler kennen bisher nur rund 2 Millionen Arten. Die Artenvielfalt nimmt jedoch weltweit kontinuierlich ab. Nach Schätzungen sterben täglich über hundert Arten aus.
 
Internationale Konferenzen und Abkommen zum Schutz der Arten
 
•  Stockholm ⁄ Schweden - 1972
 
Vom 5. bis 16. Juni 1972 fand in Stockholm eine UNO-Konferenz über die menschliche Umwelt statt. Die Konferenz gilt als Ausgangpunkt einer Politik der "nachhaltigen Entwicklung". In Erinnerung an diese Konferenz gilt der 5. Juni als "Inter­nationaler Tag der Umwelt".
 
•  Washingtoner Artenschutzübereinkommen - 1973
 
Das Washingtoner Artenschutzabkommen wurde am 3. März 1973 zunächst durch 10 Staaten unterzeichnet. Deutschland unterzeichnete 1976. Inzwischen sind es über 170 Staaten. Ziel des "Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES) war die Kontrolle bzw. das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten. In Erinnerung an dieses Abkommen wird jedes Jahr der 3. März als "Tag des Artenschutzes" begangen.
 
•  Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Rio de Janeiro ⁄ Brasilien - 1992
 
Die Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist ein auf der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro ausgehandeltes internationales Vertragswerk. Die UN-Konvention hat drei gleichwerige und sich ergänzende Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, deren nachhaltige Nutzung und die gerechte Aufteilung der Nutzung genetischer Naturressourcen. Fast 200 Staaten sind dem Abkommen bisher beigetreten.

Im Deutschen werden die Begriffe Biodiversität und Artenvielfalt oft synonym verwendet. Die Artenvielfalt ist jedoch ein Teil der Biodiversität oder biologischen Vielfalt. Die Biodiversität umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme. So wird z.B. auch der "Internationale Tag der Biodiversität" (22. Mai) im deutschen Sprachraum vielfach unrichtigerweise als Internationaler Tag der Artenvielfalt bezeichnet.
 
•  Cartagena-Protokoll - 2003
 
Das nach dem Verhandlungsort Cartagena ⁄ Kolumbien benannte internationale Abkommen trat am 11. September 2003 in Kraft. Es regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.
 
Europäische Richtlinien
 
•  FFH-Richtlinie (1992) und Vogelschutzrichtlinie (1979)
 
Die FFH-Richtlinie ist ein Abkommen der Europäischen Union zur Erhaltung der europäischen biologischen Vielfalt. Sie gilt seit 1992 und soll gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensräume schützen. Zusammen mit der bereits 1979 in Kraft getretenen Vogelschutzrichtlinie soll sie ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten schaffen (Natura 2000).
 
Nationale Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen
 
•  Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
 
Ende 2007 ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat ihre "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" verabschiedet. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, die Aus­wei­sung von Natura 2000-Gebieten, die Präzisierung der guten fachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Abkopplung des nationalen Wirtschaftswachstums vom Flächenverbrauch.
 
•  Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und Ausweisung der Natura 2000-Gebiete
 
FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind bindendes europäisches Recht und müssen von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Entsprechende Schutzgebiete waren der EU zu melden.
 
Artenschutz in der Rheinniederung
 
Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie listen gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensräume auf. Aufgabe des Regierungspräsidiums Karlsruhe war es, diese Richtlinien auf die Rheinniederung zwischen Rastatt und Karlsruhe anzuwenden und spezifische Tiere, Pflanzen und Lebensräume zu benennen (s. Gebietssteckbrief). Ein Managementplan und entsprechende Maßnahmen sollen dazu beitragen, auch hier die Artenvielfalt zu erhalten.
 
Was sind die "Roten Listen"?
 
Die Herausgabe der "Roten Liste" erfolgt durch die "International Union for Conservation of Nature and Natural Resour­ces" (IUCN, deutsch: Weltnaturschutzunion). Die IUCN wurde am 5. Oktober 1948 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Gland in der Schweiz. Seit 1963 führt bzw. seit 1966 veröffentlicht die IUCN die internationale "Rote Liste" gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Dabei unterscheidet sie folgende Gefährdungsstufen:
  • Extinct (ausgestorben)
  • Extinct in the Wild (in freier Wildbahn ausgestorben)
  • Critically Endangered (vom Austerben bedroht)
  • Endangered (stark gefährdet)
  • Vulnerable (gefährdet)
  • Near Threatened (gering gefährdet)
  • Least Concern (nicht gefährdet)
  • Data Deficient (keine ausreichenden Daten)
  • Not Evaluated (nicht eingestuft)
Die einzelnen Staaten geben entsprechende "Rote Listen" heraus. In Deutschland wird die nationale "Rote Liste" vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Auch für die einzelnen Bundesländer gibt es "Rote Listen".
 
Links
 
Bundesamt für Naturschutz: Steckbriefe der Natura 2000 Gebiete (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete)
Bundesamt für Naturschutz: Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
Bundesamt für Naturschutz: Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie
 
 
   
 
Kontakt    Impressum    Datenschutzerklärung