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Invasive gebietsfremde Arten (Invasive Alien Species)
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In den letzten Jahrzehnten hat sich die Fauna und Flora Mitteleuropas schneller und stärker verändert
als in den 10.000 Jahren zuvor. Wenn in Tausenden von Jahren die Paläontologen die Sedimente aus unserer heutigen Zeit analysieren,
dann werden sie sich wohl fragen: " Welche große Katastrophe hat damals stattgefunden?"
Neben dem Klimawandel, zum großen Teil auch menschenverursacht, trägt die Globalisierung von Handel, Verkehr und Tourismus
wesentlich dazu bei, dass gebietsfremde Arten Einzug halten.
Viele gebietsfremde Arten fügen sich problemlos in unsere Faumna und Flora ein, doch einige Arten bereiten Sorgen und verursachen
Schäden, die invasiven Arten.
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Begrifflichkeiten
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"Neobiota" bzw. "Neobioten" sind Lebewesen oder Arten, die nach dem Jahr 1492 unter direkter oder
indirekter Mitwirkung des Menschen in ein Bezugsgebiet gelangten und dort wild leben.
Der Begriff "Neozoen" bezieht sich auf Tiere, "Neophyten" auf Pflanzen und "Neomyceten" auf Pilze.
"Archäobiota" sind vor dem Jahr 1492 eingeführt oder eingeschleppt worden, z.B. Haustiere und Kulturfolger aus der Zeit
der neolithischen Revolution. Das Jahr 1492 ist willkürlich gewählt, hängt natürlich jedoch mit der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus zusammen.
Entsprechend gibt es "Archäozoen", "Archäophyten" und "Archäomyceten".
Häufig begegnet man noch den Begriffen "autochthon" und "allochthon". Autochthone, auch "einheimische"
oder "indigene" Lebewesen oder Arten haben sich im Bezugsgebiet evolutionär entwickelt oder
sind ohne menschlichen Einfluss dort eingewandert, z.B. nach der letzten Eiszeit.
Allochthone Lebewesen oder Arten sind durch den Einfluss des Menschen, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, in das Gebiet gekommen.
"Heimische" Lebewesen oder Arten halten sich in freier Natur ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen hinweg.
Auch gebietsfremde Arten können also heimisch werden. Auch sind die Zugvögel, die regelmäßig peridisch anwesend sind, heimisch.
Was sind nun invasive Arten?
Die internationale Naturschutzunion IUCN definiert: "'Alien species' sind Arten, die durch menschlichen Einfluss
in ein fremdes Gebiet eingeschleppt wurden. Das Attribut 'invasive' (invasiv) wird Arten zugeschrieben,
die in ihrem neuen Lebensraum bereits heimische Arten verdrängen."
Und das Bundesamt für Naturschutz schreibt ähnlich: "Invasive Arten sind gebietsfremden Arten , die unerwünschte Auswirkungen
auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten z.B. mit einheimischen Arten
in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese."
Der Begriff "invasiv" bezieht sich also auf die Biodiversität und Ökosysteme. Wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden
für den Menschen können als Begleiterscheinungen auftreten. Wichtig ist auch: Eine Art ist nicht per se "invasiv",
sondern immer bezogen auf ein bestimmtes Gebiet und da auf bestimmte Ökosysteme, Lebensräume und Arten.
Wichtig ist auch: Arten, die in Folge des Klimawandels aus eigener Kraft in ein neues Gebiet einwandern, zählen nicht
zu den invasiven Arten.
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Begriffe zur Einteilung des Artenbestands
(Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
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Nationale Bewertung durch das Bundesamt für Naturschutz
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Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet Methodik führt zu drei Hauptkategorien und schließlich zu drei Listenkategorien:
der "Weißen Liste", der "Grauen Liste" und der "Schwarzen Liste".
In der "Weißen Liste" werden die gebietsfremden Arten geführt, die "bisher nicht invasiv" aufgetreten sind und
nach dem derzeitigen Wissenstand keine Gefährdung darstellen.
In die "Graue Liste" werden die " potenzielle invasiven Arten" eingeordnet. Dabei werden zwei Unterlisten geführt:
zum einen die "Handlungsliste" (Maßnahmen begründbar) und zum anderen die "Beobachtungsliste" (Maßnahmen nicht gerechtfertigt).
Die "Schwarze Liste" beinhaltet die "invasiven Arten". Hier gibt es drei Unterlisten:
Die "Warnliste" dient für noch nicht wild lebend vorkommende gebietsfremde Arten, die in vergleichbaren Regionen sich invasiv
verhalten und für die vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung angebracht sind.
Die "Aktionsliste" enthält wild vorkommende invasive Arten, die noch kleinräumig auftreten und am Beginn der Ausbreitung stehen
und bei denen erfolgsversprechende, sofortige Bekämpfungsmaßnahmen bekannt sind.
Die "Managementliste" schließlich zielt auf jene wildlebende invasive Arten ab, die bereits großräumig vorkommen und
bei denen keine erfolgsversprechende Maßnahme bekannt ist. Dabei geht es darum, die negativen Auswirkungen zu minimieren.
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Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten
(Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
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EU-Verordnung und "Unionsliste"
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Im Jahr 2014 hat die EU eine Verordnung erlassen, deren Ziel es ist die negative Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten
in ihrem Bereich zu verhindern, zu minimeren oder zumindest abzuschwächen, die "Verordnung (EU) Nr. 1143 ⁄ 2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten". Die Verordnung ist am 1. Januar 2015 in Kraft gerteten und gilt als Verordnung
unmittelbar in allen EU-Staaten. Die zu ergreifenden Maßnahmen beruhen analog dem Bundesnaturschutzgesetz
auf dem dreigliedrigen Anzatz "Prävention - Früherkennung und Sofortmaßnahmen - Kontrolle".
Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht eine rechtsverbindliche "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung",
die sogenannte "Unionsliste". Die erste Unionsliste enthielt 37 invasive Pflanzen- und Tierarten.
Sie ist mittels Durchführungsverordnung am 3. August 2016 in Kraft getreten.
Zum 2. August 2017 wurde die Liste um 12 weitere invasive Arten ergänzt.
Die EU-Verordnung sieht neben der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung auch nationale und regionale Listen vor.
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Das Listensystem der EU-Verordnung: Unionsliste, Nationale Liste und Regionale Liste
(Quelle: Stefan Nehring und Sandra Skowronek: Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143⁄2014 -
Erste Fortschreibung 2017, BfN-Skripten 471, 2017)
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Um in die Unionsliste aufgenommen zu werden, muss eine gebietsfremde Art verschiedene Kriterien erfüllen:
Die gebietsfremde Art gefährdet durch ihr Auftreten die Biodiversität (z.B. durch Konkurrenz, Prädation oder Herbivorie,
Hybridisierung) oder schädigt die Ökosystemleistungen (z.B. Wasserqualität, Nährstoffkreislauf, Bestäuberleistung).
Zusätzlich können schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft auftreten.
Die Art muss bislang noch nicht in der Union vorkommen oder kann sich in einer frühen Phase der Invasion befinden.
Wenn sich die Art bereits etabliert hat, dann müssen die nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen erforderlich machen.
Eine invasive Art muss auch nicht in der gesamten Union invasiv wirken. "Von unionsweiter Bedeutung"
heißt in diesem Fall, dass ein konzertiertes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich ist.
Voraussetzung ist, dass die Art in dem gesamten Gebiet der Union gebietsfremd ist. Das bedeutet z.B., dass
die invasiven Schwarzmeergrundeln, die seit einigen Jahren die biologische Vielfalt in unseren Flüssen gefährden,
nicht listungsfähig sind, da sie natürlicherweise unter anderem im rumänischen Donaudelta vorkommen.
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Invasive gebietsfremde Arten in der Rastatter Rheinaue
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Die Rastatter Rheinaue ist keine Insel. Insofern ist sie auch nicht durch invasive gebietsfremde Arten verschont geblieben.
Wir wollen die Entwicklung aufmerksam beobachten und dokumentieren.
Ausdrücklich gewarnt sei vor eigenmächtigem Verhalten. Laien können oftmals gebietsfremde Arten nicht von einheimischen Arten
unterscheiden. So wurden andernorts z.B. Engelwurzstauden ausgerissen, weil sie für invasive Herkulesstauden gehalten wurden.
Interessant ist hier die Hybridproblematik. Das Bundesamt für Naturschutz hat in seiner Bewertung der Gefäßpflanzen
unter den invasiven Arten neben der Douglasie, Roteiche und Robinie auch die Hybridpappel (Kanadische Pappel) aufgeführt.
Die Hybridpappel wird in den Rheinauen massenhaft angepflanzt und hat ihren Ursprung in Nordamerika.
In einem Offenen Brief an das BfN haben daraufhin Forstwissenschaftler "erhebliche Zweifel an der naturschutzfachlichen
Invasivitätsbewertung einiger forstlich relevanter Arten" angemeldet.
Glosse: Abenteuerliche Tour durch den "Badischen Dschungel" (pdf)
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Links und Literatur
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• Stefan Nehring, Franz Essl und Wolfgang Rabitsch: Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung
für gebietsfremde Arten Version 1.3, BfN-Skripten 401, 2015
(pdf)
• Stefan Nehring, Ingo Kowarik, Wolfgang Rabitsch und Franz Essl (Hrsg.): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen
für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen, BfN-Skripten 352, 2013
(pdf)
• Stefan Nehring, Wolfgang Rabitsch, Ingo Kowarik und Franz Essl (Hrsg.): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen
für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Wirbeltiere, BfN-Skripten 409, 2015
(pdf)
• Wolfgang Rabitsch und Stefan Nehring (Hrsg.): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen
für in Deutschland wild lebende gebietsfremde aquatische Pilze, Niedere Pflanzen und Wirbellose Tiere, BfN-Skripten 458, 2017
(pdf)
• Stefan Nehring: Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143 ⁄ 2014,
BfN-Skripten 438, 2016
(pdf)
• Stefan Nehring und Sandra Skowronek: Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143 ⁄ 2014 -
Erste Fortschreibung 2017 -, BfN-Skripten 471, 2017
(pdf)
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