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Hochwasserrisikomanagement
 
EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EU-HWRM-RL)
 
Am 23. Oktober 2007 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Richtlinie zu Bewertung und Management von Hochwasserrisiken. Die am 26. November 2007 in Kraft getretene Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 in nationales Recht der Bundesrepublik überführt. (s. Wasser­haushalts­gesetz der Bundesrepublik Deutschland (WHG) und Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG))

Die EU-Richtlinie sieht drei Stufen der Umsetzung vor:
In der ersten Stufe muss für jede Flussgebietseinheit, Bewirtschaftungseinheit oder Teil eines internationalen Fluss­gebiets eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken durchgeführt werden. (bis 22. Dezember 2011)
In der zweiten Stufe sind für die festgestellten signifikanten Hochwasserrisikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bei den Gefahrenkarten (HWGK) sind Hochwasserszenarien mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extrem­hochwasser) und Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (>= 100 Jahre) darzustellen. Optional können Hochwasser mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aufgenommen werden. In den Risikokarten (HWRK) sind spezielle Informationen zu Risikofaktoren darzustellen, wie z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, Wirtschafts- und Kulturgüter, bei Überflutung Verschmutzung verursachende Anlagen. (bis 22. Dezember 2013)
In der dritten Stufe sind Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Dabei sollen die Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung geeignete und notwendige Maßnahmen festlegen. (bis 22. Dezember 2015)
Ferner wurden für die einzelnen Stufen erste Überprüfungsfristen festgelegt (22. Dezember 2018, 22. Dezember 2019 und 22. Dezember 2012). Danach finden jeweils alle sechs Jahre weitere Überprüfungen und Aktualisierungen statt.
 
Pilotprojekt Murg ⁄ Rhein
 
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führte 2010 zusammen mit anderen Behörden in dem Gebiet Murg ⁄ Rhein ein Pilot­projekt durch. Dabei wurde anhand von Hochwassergefahren- und -risikokarten ein Pilot-Hochwasser­risiko­managementplan entworfen.
 
Links und Literatur
 
• EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007⁄60⁄EG des Europäischen Parlaments und des Rates) (pdf)
• Umweltministerium Baden-Württemberg: Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg
 
 
   
 
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