Rheinauen im Rauhreif
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Gebietsschutz - Schutzgebiete in der Rheinniederung
 
Naturschutz ist eine Kombination aus Gebietsschutz und Artenschutz. In dieser Rubrik steht der Aspekt des Gebietsschutzes im Vordergrund.
 
Nationales Naturschutzrecht
 
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennt die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege. Es enthält den Rahmen für die Naturschutzgesetze der Länder sowie einige unmittelbar wirkende Regelungen. Ferner stellt es den Zusammenhang zum europäischen Naturschutzprogramm "Natura 2000" her. Das ursprüngliche Gesetz trat am 1. Januar 1977 in Kraft; die letzte Neufassung vom 29. Juli 2009 gilt seit dem 1. März 2010.

Das Bundesnaturschutzgesetz beruhte bis zur Föderalismusreform bzw. seiner Neufassung auf der Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung. Maßgebend waren dann die Landesnaturschutzgesetze.

Mit der Neuregelung wurden im Bundesnaturschutzgesetz nun umfassende, unmittelbar geltende Vollregelungen geschaffen. Beim Naturschutz kann nun wie im gesamten Umweltbereich der Bund EU-Richtlinien unmittelbar umsetzen - und im Umweltbereich kommen schätzungsweise 80 % der Regelungen von der EU.

Je nach Materie kann diese allerdings mit einem Abweichungsrecht ausgestattet sein. Dann können Länder vom Bundes­recht abweichen. Allerdings sind auch sie an das EU-Recht gebunden.
 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG) regelt den Gebietsschutz analog dem Bundesnatur­schutzgesetz (s. BNatSchG Kapitel 4).

Schutzgebietskategorien nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) sind:
Naturschutzgebiete§ 26 LNatSchG
Nationalparke§ 27 LNatSchG
Biosphärengebiete§ 28 LNatSchG
Landschaftsschutzgebiete§ 29 LNatSchG
Naturparke§ 30 LNatSchG
Naturdenkmale§ 31 LNatSchG
Besonders geschützte Biotope§ 32 LNatSchG
Geschützt Grünbestände§ 33 LNatSchG
Natura 2000§ 36 - 40 LNatSchG
 
Landesnaturschutzgesetz (NatSchG), Landesrecht BW Bürgerservice
 
Darüber hinaus gelten weitere Gesetze und Verordnungen, so z.B. zum Vogelschutz, zum Wasserschutz oder das Landes­waldgesetz mit den Schutzgebietskategorien "Schonwald" und "Bannwald".
 
Europäisches Naturschutzrecht
 
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, ist eine im Jahre 1992 von der Europä­ischen Union beschlossene Naturschutzrichtlinie. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG bzw. Richtlinie 2009/147/EG) bildet sie die Basis für die Schaffung des europaweiten Netzwerkes Natura 2000.
 
Internationales Naturschutzrecht
 
Hierzu gehört die "Ramsar-Konvention" aus dem Jahre 1971, ein internatioinales Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten.
 
Schutzgebiete in der Rheinniederung
 
In der Rheinniederung zwischen Rastatt und Karlsruhe gibt es Schutzgebiete sowohl nach nationalem Recht (Naturschutz­gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler), als auch nach europäischem Recht (Vogelschutzgebiete, Natura 2000-Gebiet) und sogar nach internationalem Recht (Ramsar-Gebiet).
 
 
   
 
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