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Gebietsschutz - Schutzgebiete in der Rheinniederung
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Naturschutz ist eine Kombination aus Gebietsschutz und Artenschutz. In dieser Rubrik steht der Aspekt des Gebietsschutzes im Vordergrund.
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Nationales Naturschutzrecht
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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennt die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege.
Es enthält den Rahmen für die Naturschutzgesetze der Länder sowie einige unmittelbar wirkende Regelungen.
Ferner stellt es den Zusammenhang zum europäischen Naturschutzprogramm "Natura 2000" her.
Das ursprüngliche Gesetz trat am 1. Januar 1977 in Kraft; die letzte Neufassung vom 29. Juli 2009 gilt seit dem 1. März 2010.
Das Bundesnaturschutzgesetz beruhte bis zur Föderalismusreform bzw. seiner Neufassung auf der Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung.
Maßgebend waren dann die Landesnaturschutzgesetze.
Mit der Neuregelung wurden im Bundesnaturschutzgesetz nun umfassende, unmittelbar geltende Vollregelungen geschaffen.
Beim Naturschutz kann nun wie im gesamten Umweltbereich der Bund EU-Richtlinien unmittelbar umsetzen - und im Umweltbereich kommen
schätzungsweise 80 % der Regelungen von der EU.
Je nach Materie kann diese allerdings mit einem Abweichungsrecht ausgestattet sein. Dann können Länder vom Bundesrecht abweichen.
Allerdings sind auch sie an das EU-Recht gebunden.
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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Das Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG) regelt den Gebietsschutz analog dem Bundesnaturschutzgesetz (s. BNatSchG Kapitel 4).
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Schutzgebietskategorien nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) sind:
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Naturschutzgebiete | § 26 LNatSchG |
Nationalparke | § 27 LNatSchG |
Biosphärengebiete | § 28 LNatSchG |
Landschaftsschutzgebiete | § 29 LNatSchG |
Naturparke | § 30 LNatSchG |
Naturdenkmale | § 31 LNatSchG |
Besonders geschützte Biotope | § 32 LNatSchG |
Geschützt Grünbestände | § 33 LNatSchG |
Natura 2000 | § 36 - 40 LNatSchG |
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Landesnaturschutzgesetz (NatSchG), Landesrecht BW Bürgerservice
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Darüber hinaus gelten weitere Gesetze und Verordnungen, so z.B. zum Vogelschutz, zum Wasserschutz oder das Landeswaldgesetz mit den Schutzgebietskategorien "Schonwald" und
"Bannwald".
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Europäisches Naturschutzrecht
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, ist eine im Jahre 1992 von der Europäischen Union
beschlossene Naturschutzrichtlinie.
Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG bzw. Richtlinie 2009/147/EG) bildet sie die Basis
für die Schaffung des europaweiten Netzwerkes Natura 2000.
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Internationales Naturschutzrecht
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Hierzu gehört die "Ramsar-Konvention" aus dem Jahre 1971, ein internatioinales Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten.
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Schutzgebiete in der Rheinniederung
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In der Rheinniederung zwischen Rastatt und Karlsruhe gibt es Schutzgebiete sowohl nach nationalem Recht (Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler),
als auch nach europäischem Recht (Vogelschutzgebiete, Natura 2000-Gebiet) und sogar nach internationalem Recht (Ramsar-Gebiet).
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