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Autofahren
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Nationale Verkehrsvorschriften in Frankreich
(Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit)
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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich
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Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
Autobahn: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
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Achtung: Es wird häufig kontrolliert. Es herrscht null Toleranz!
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Beleuchtung
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Bei geringer Sichtweite und nachts ist das Einschalten des Abblendlichts obligatorisch.
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Alkohollimit und Sonderbestimungen in Frankreich
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Erlaubte Blutalkoholkonzentration: 0,5 Promille. Seit dem 1. Juli 2012 müssen Pusteröhrchen mitgeführt werden.
Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsgrenzen
Parkverbot bei gelber Markierung am Fahrbahnrand
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Bußgeldniveau
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Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: bis 4500 EUR
20 km/h zu schnell gefahren: ab 100 EUR
Rote Ampel missachtet: ab 100 EUR
Überholverbot missachtet: ab 100 EUR
Falschparken: ab 15 EUR
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Ein- und Ausreisebestimmungen
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Die grüne Versicherungskarte ist zwar nicht vorgeschrieben, kann sich aber mitunter als sehr praktisch erweisen.
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist keine Pflicht.
Ältere rosarote oder graue Papierdokumente werden akzeptiert; veralterte Fotos können jedoch Probleme bereiten.
Einige Schnellstraßen und die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.
(Die Autobahnstrecke von Roppenheim nach Lauterbourg ist gebührenfrei.)
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Geschwindigkeitsbegrenzungen und -kontrollen im Landkreis Rastatt
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Der Landkreis Rastatt fördert die Einrichtung von stationären Anlagen
zur Geschwindigkitsüberwachung, sodass immer mehr Kreis-Kommunen zu diesen Überwachungsmitteln
greifen (Steinmauern, Hügelsheim). Spezielle Gegebenheiten führen andernorts
zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie etwa in Wintersdorf zu Tempo 30.
Generell gilt innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50.
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