Verhaltensregeln

Der Freizeitplatz an der Raukehl liegt inmitten eines Naturschutzgebietes. Um zum Gelände zu gelangen, muss man dieses Schutzgebiet durchqueren. Das Gebiet lädt zum Begehen, Bärensee und Rhein laden zum Paddeln ein. Durch den Bärensee führt der Kanuwanderweg.

 

Die NaturFreunde haben für Besucherinnen und Besucher der Raukehl zehn Verhaltensregeln aufgestellt. Die zehn Regeln für den Aufenthalt an der Raukehl basieren auf der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur­schutzgebiet "Rastatter Rheinaue" von 1984 sowie auf den zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur. Letztere wurden 1980 vom Deutschen Segler-Verband gemeinsam mit den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Olympischen Sportbund und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet.

1. Wegebenutzung und Wegegebot
Falls Sie mit dem Auto anfahren, dann lassen Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz beim Schützenhaus Plittersdorf stehen! NaturFreunde-Mitglieder sollen möglichst nur in Transportangelegenheiten mit dem Auto bis zur Raukehl fahren; der Mitgliedsausweis ist bereit zu halten. In den Kernzonen des Naturschutzgebietes ist das Verlassen der befestigten Wege verboten.
 
2. Uferbereiche meiden
Nähern Sie sich nicht von Land her Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
 
3. Die Tiere achten
In dem Naturschutzgebiet Rastatter Rheinaue ist es verboten, Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu ver¬letzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
 
4. Abstand zu Tieren halten
Beobachten und fotografieren Sie die Tiere in den Rheinauen möglichst nur aus der Ferne. In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
 
5. Die Pflanzen achten
In dem Naturschutzgebiet Rastatter Rheinaue ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
 
6. Zelten und Grillen im Naturschutzgebiet verboten
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu zelten, Feuer anzumachen oder zu grillen.
 
7. Keinen Lärm verursachen
Es ist verboten, ohne zwingenden Grund Lärm oder Erschütterungen zu verursachen.
 
8. Benutzung des Kanuwanderweges
Unterlassen Sie das Befahren von Gewässern außerhalb des Bereiches des Kanuwanderwegs. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
 
9. Abstand zu Uferbereichen, Sandbänken und seichten Gewässerbereichen halten
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufent¬haltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand.
 
10. Die Rheinauen sauber halten
Halten Sie Wasser und Gelände sauber! Hinterlassen Sie keinen Unrat!

 

 

Bedenken Sie ...

Einige Vogelarten wie die Meise, der Zilpzalp oder der Zaunkönig brüten bereits ab Frühjahr. Die Brutzeiten anderer Arten reichen bis in den Sommer hinein. Vögel wie der Eisvogel sind auf mehrere Bruten im Jahr angewiesen. Wasservogelarten wie Bläss­huhn und Haubentaucher brüten ebenfalls recht früh im Jahr. Sie verstecken ihre Nester gerne im Uferbereich von Gewässern. Die Rheinauen als großes Feuchtgebiet beherbergen zu den Zugzeiten im Frühjahr und im Herbst oftmals Gastvögel. Einige Vogelarten rasten im Winter hier. Zur Zeit der Mauser im Spätsommer können einige Vogelarten nicht fliegen

 

In Brut-, Zug-, Rast- und Mauserzeiten sind Vögel besonders störungsempfindlich. Störung und Flucht bedeuten für die Tiere zusätzlichen Stress und kosten wichtige Energiereserven.

Wer in Schilf- und Röhrichtbestände und sonstige Uferbereiche eindringt, kommt den Tieren oft sehr nahe. Oft sieht man die Vögel erst, wenn sie bereits davonfliegen und fliehen. Scheue Vögel verlassen auf der Flucht ihre Gelege; die Eier kühlen aus und sterben ab. Gelege und Jungvögel sind oft gut getarnt, so dass ein Zertreten oder Tottreten droht.

 

An seichten Stellen eines Sees ist oft der Laich von Fischen abgelegt. In kleineren Teichen und Tümpeln laichen Erdkröten und Frösche. Werden solche Bereiche betreten, droht der Laich zertreten zu werden.